§ 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr
1. Der Verein wird unter dem Namen „Förderverein Kindertagesstätte Marienkäfer in Niederweidbach“ geführt und im zuständigen Amtsgerichtsbezirk in das Vereinsregister eingetragen. Sodann führt er den Zusatz „e.V.“
2. Der Verein hat seinen Sitz in 35649 Niederweidbach.
3. Das Geschäftsjahr beginnt am 01.01. eines jeden Jahres und endet am 31.12. eines jeden Jahres.
§ 2 Vereinszweck
1. Zweck des Vereins ist ausschließlich und unmittelbar die ideelle und finanzielle Förderung der „Kindertagesstätte Marienkäfer“ in 35649 Niederweidbach.
2. Der Verein ist selbstlos tätig. Er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
3. Der Verein ist für die Vorbereitung und Durchführung von Spendenaktionen und ähnlichen Veranstaltungen verantwortlich.
§ 3 Gemeinnützigkeit
1. Der Verein verfolgt ausschließlich gemeinnützige Zwecke im Sinne der Abgabenordnung, gemäß § 51 ff. AO. Der Verein ist ein Förderverein, der seine Mittel ausschließlich zur Förderung der begünstigten Einrichtung verwendet.
2. Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden.
§ 4 Mitgliedschaft
1. Mitglied kann jede Person werden, die sich für die Ziele und Sitzungszwecke des Vereines engagieren möchte.
2. Die Aufnahme in den Verein ist schriftlich beim Vorstand zu beantragen.
3. Bei Minderjährigen ist der Aufnahmeantrag durch die gesetzlichen Vertreter zu stellen.
4. Der Vorstand entscheidet über den Aufnahmeantrag nach freiem Ermessen. Eine Ablehnung des Antrags muss er gegenüber dem Antragsteller nicht begründen.
5. Auf Vorschlag des Vorstands kann die Mitgliederversammlung Mitglieder oder sonstige Personen, die sich um den Verein besonders verdient gemacht haben, zu Ehrenmitgliedern auf Lebenszeit ernennen.
6. Die Vereinsämter sind Ehrenämter
7. Die Mitglieder des Vereins erhalten keine Gewinnanteile oder sonstige Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.
8. Es darf niemand durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen oder Zuwendungen einen Vorteil erlangen, weder während der Mitgliedschaft im Verein noch zu einem anderen Zeitpunkt.
§ 5 Beendigung der Mitgliedschaft
1. Die Mitgliedschaft im Verein endet durch Austritt, Ausschluss oder Tod.
2. Der Austritt ist schriftlich und formlos gegenüber dem Vorstand zu erklären. Die Austrittsfrist beträgt 4 Wochen.
3. Das Mitglied kann durch Beschluss des Vorstands ausgeschlossen werden, wenn dieser gegen die Ziele und Interessen des Vereins verstößt oder dem Ansehen des Vereins schadet. Damit enden zugleich solche Ansprüche des Mitgliedes an den Verein wie die Rückzahlung geleisteter Beiträge oder Spenden.
§ 6 Rechte und Pflichten der Mitglieder
1. Die Mitglieder haben das Recht, an allen Mitgliederversammlungen des Vereines „Förderverein Kindertagesstätte Marienkäfer in Niederweidbach“ teilzunehmen.
2. Die Mitglieder haben das Recht, Anträge zu stellen und ihr Stimmrecht in Anspruch zu nehmen. Dabei ist jedes volljährige Mitglied stimmberechtigt und kann eine Stimme abgeben.
3. Die Mitglieder sind verpflichtet, im Sinne der Satzung zu handeln.
§ 7 Mitgliedsbeiträge
1. Die Höhe des Mitgliedsbeitrages wird von der Mitgliederversammlung festgelegt.
2. Die Mitglieder verpflichten sich, die Mitgliedsbeiträge fristgerecht zu zahlen.
3. Ehrenmitglieder müssen keine Mitgliedsbeiträge zahlen.
§ 8 Organe des Vereins
1. Zu den Organen des Vereines gehören a) der Vorstand und b) die Mitgliederversammlung.
2. Der Vorstand besteht aus einem Vorsitzenden, einem stellvertretenden Vorsitzenden, einem Kassenwart, einem Schriftführer und zwei Beisitzenden.
3. Der Vorstand wird jährlich neu gewählt. Wiederwahl ist zulässig.
4. Der Vorstand vertritt den Verein nach außen.
5. Der Vorstand ist grundsätzlich ehrenamtlich tätig.
6. Der Vorstand ist bei einer 2/3-Mehrheit der Stimmen beschlussfähig.
7. Sämtliche Sitzungen werden in einem Protokoll vom Protokollführer festgehalten und unterschrieben. Ebenso unterzeichnet der Sitzungsleiter das Protokoll.
8. Der Elternbeirat und die Leitung der Kindertagesstätte können auf Einladung des Vorstandes an der Sitzung teilnehmen.
9. Der Vorstand entscheidet durch die Beschlüsse der Mitgliederversammlung über Verwaltung und Verwendung der Mittel.
10. Die ordentliche Mitgliederversammlung wird mindestens halbjährlich eines Geschäftsjahres einberufen, dies hat in Schriftform mindestens 4 Wochen vor Versammlung zu erfolgen.
11. Der Vorstand hat eine außerordentliche Mitgliederversammlung einzuberufen, wenn es das Interesse des Vereins erfordert oder wenn mindestens ein Zehntel der Mitglieder dies schriftlich unter Angabe des Zwecks und der Gründe beantragt.
§ 9 Auflösung des Vereins
1. Im Falle der Auflösung oder Aufhebung oder Wegfall steuerbegünstigter Zwecke des Vereines fällt das Vermögen des Vereins an eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder eine andere steuerbegünstigte Körperschaft zwecks Verwendung für die Kindertagesstätte Marienkäfer in 35649 Niederweidbach.